In der Zeit des Studiums steht Studentinnen und Studenten die ganze Welt offen und sie können dann eine meist unbeschwerte Zeit genießen. Selbstständig zu werden bedeutet jedoch auch, dass der Ernst des Lebens beginnt und damit manchmal Schwierigkeiten entstehen, die sich nicht immer ohne Probleme beseitigen lassen. Manchmal müssen bestimmte Angelegenheiten dann mit einem Anwalt oder vor Gericht geklärt werden.

Wann ist es sinnvoll, sich einen Anwalt zu nehmen?

Zuerst einmal sollte versucht werden, das Problem außergerichtlich aus dem Weg zu schaffen. Mit Kommunikation können viele Schwierigkeiten auch ohne professionelle Hilfe geklärt werden. Wenn die Situation es jedoch nicht anders zulässt, sollte man einen Anwalt kontaktieren. Dieser hilft bei Durchsetzung des eigenen Rechts und kann in der jeweiligen Situation auch professionell verteidigen (siehe auch Anwalt Bern). Ist man objektiv gesehen im Recht, kann er außerdem dabei helfen, dieses Recht durchzusetzen oder aber eine angemessene Einigung zu finden.

Finanzielle Unterstützung und Übernahme der entstandenen Kosten

Sollte es nötig sein, in der bestimmten Situation Hilfe in Anspruch nehmen zu müssen, stellt sich für Studierende zunächst vorrangig die Frage nach den Kosten. Können diese nicht aus eigener Kraft bezahlt werden, kann man als Student/in finanzielle Hilfe erhalten. So kann beispielsweise eine Beratungsstelle aufgesucht werden. Bei dieser handelt es sich um eine finanzielle Unterstützung des Staates. So kann eine Rechtsberatung in Anspruch genommen werden oder eine außergerichtliche Rechtsvertretung organisiert werden. Außerdem gibt es die Möglichkeit, eine Rechtsberatung der Universität aufzusuchen. Dort kann man sich zunächst kostenfrei beraten lassen. Die Studierenden können so durch zugelassene Anwälte bei ihren Problemen unterstützt werden. Zudem kann ein Service einer öffentlichen Rechtsberatung in Anspruch genommen werden. Diese befinden sich in speziellen Behörden, welche auch beispielsweise eine Streitschlichtung oder Mediation übernehmen kann. Um eine Beratungsbeihilfe in Anspruch nehmen zu können, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Eine solche Beratungsbeihilfe übernimmt dann die Ausgaben, welche mit der außergerichtlichen Vertretung entstehen. Einschränkungen entstehen hier beispielsweise für Strafrecht oder Ordnungswidrigkeiten.

(Bildquelle: Pixabay.com – CC0 Public Domain)

Von stephan

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