In Deutschland herrscht für jeden die Krankenversicherungspflicht, sodass in jedem Fall immer auch eine Krankenversicherung für das Kind abgeschlossen werden muss. da das deutsche Gesundheitssystem sowohl die gesetzliche als auch die private Krankenversicherung anbietet, stellt sich oft die Frage, welche Variante denn für das Kind die bessere Lösung ist. Als Hilfe bei der Beantwortung dieser Frage bzw. bei der Entscheidung für eine dieser Varianten folgen hier einige sehr wichtige Informationen zu diesem Thema.

Gesetzliche Grundlagen zur Wahl der Krankenversicherung

Es gibt bestimmte Regeln, wenn man die beste Krankenversicherung für das Kind sucht. Sind die Eltern nicht verheiratet, kommt der Versicherungsstatus der Mutter zum Tragen. Besteht demnach für die Mutter die Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung, weil sie beispielsweise als Angestellte mit ihrem Einkommen unterhalb der Jahresarbeitsentgeltgrenze liegt, muss auch das Kind gesetzlich versichert werden. In dem Fall würde es kostenlos in die Familienversicherung der Mutter integriert werden.

Sind die Eltern verheiratet, wird der Status des Elternteils betrachtet, der das höhere Einkommen vorzuweisen hat. Auch hier gilt dann wieder, dass das Kind gesetzlich versichert werden muss, wenn der Besserverdienende Elternteil auch dort versicherungspflichtig ist.

Freie Wahl der Versicherung

Besteht keine Versicherungspflicht des zu betrachtenden Elternteils, besteht die freie Wahl, das Kind gesetzlich oder privat zu versichern. Für die private Krankenversicherung wird dann ein eigener Vertrag und ein entsprechend eigener Beitrag für das Kind fällig. Wird das Kind gesetzlich versichert, aber nicht im Rahmen einer bestehenden Familienversicherung, kommt es auch zu einem eigenen Beitrag des Kindes.

Trotz der besseren Leistungen der privaten Krankenversicherung kann es finanziell sinnvoll sein, die kostenfreie gesetzliche Familienversicherung zu wählen. Dann bietet es sich aber an, den Versicherungsumfang durch private Zusatzversicherungen zu erweitern.

Beihilfe als Sonderfall

Ein weiterer wichtiger Punkt im Rahmen der Krankenversicherung ist die so genannte Beihilfe. Hierbei handelt es sich um enorme Zuschüsse des Dienstherrn an Beamte für die entstehenden Krankheitskosten. Das hat zur Folge, dass nur ein Bruchteil der Kosten durch eine Versicherung abgedeckt werden muss, was spezielle Tarife der privaten Krankenversicherung ermöglichen. Da auch Beihilfe für Kinder gezahlt wird, ist in einem solchen Fall für das Kind die private Krankenversicherung die optimale Variante.

(Bildquelle: Pixabay.com – CC0 Public Domain)

Von stephan

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